Kurzinfos

Kurzinfos zur Vereinssatzung/ Verhaltensregeln innerhalb der KGV Hanse

1. Ruhezeiten : 

- von Montags bis Samstags ist eine Ruhezeit von 13 h bis 15h einzuhalten . Es dürfen keine Geräte und laute Arbeiten durchgeführt werden.

- Gartenarbeiten dürfen ab 19 Uhr nicht mehr gemacht werden 

- Sonn- und an Feiertagen ist eine generelle Ruhezeit einzuhalten. Es dürfen keine störenden Arbeiten gemacht werden.

 

2. Befahren der KGV mit dem PKW :

-das befahren mit dem PKW in unserer Gartenanlage ist nur zum Be- und Entladen von Montags bis Samstags erlaubt.

Nicht während der Ruhezeit! Kein Parkplatz!!!

- an Sonn- und Feiertagen ist das Befahren mit dem PKW generell verboten.

- Fahrrad fahren ist in der Gartenanlage nicht erlaubt!

 

3. Spielgeräte für Kinder im Garten :

- beim Aufstellen von Spielgeräten und Pools bitte vorher beim Vorstand nachfragen , da vom Stadtverband nur bestimmte Größen genehmigt sind.

 

4. Vorschriften zu Gewächs- bzw. Gerätehäusern : 

-aufstellen von Gewächs- bzw. Gerätehäuser sind mur mit einer bestimmten Größe erlaubt und müssen genehmigt werden. Für Baumaßnahmen oder sonstige Änderungen muss vorher eine Zustimmung vom Vorstand erteilt werden. Es ist ein Bauantrag notwendig! 

 

5. Bei Feiern und Gartenpartys :

-bei Gartenpartys / Feiern muss ab 22:00 Uhr die Lautstärke so reduziert werden, dass sie für die Anwohner nicht störend ist. 

 

6. Grünschnitt / braune Tonne 

- die braunen Tonnen dürfen nur in der Abholwoche am Abholplatz (Montag) gestellt werden. Nicht mehr früher!!!

-nach der Entleerung muss die braune Tonne bis Samstags wieder abgeholt werden. Nicht abgeholte Tonnen werden eingezogen u7nd nur gegen 15 € Strafgeld wieder ausgehändigt!!!

An unsere Mitglieder

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit möchte der

Vorstand daraufhin weisen: Das „Alle Mitglieder“ sich selbst über die Brandschutzverordnung /- Stufe informieren sollten.

Bei anhaltender, hoher Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden. Das Risiko wird in verschiedene Stufen unterteilt – die jeweils auch Verbote mit sich bringen.

 

Hinweis / Info:

  • Grillen mit Holzkohle oder offenes Feuer ist bis maximal Brandschutzstufe 3
     
  • Grillen mit Holzhohle oder offenes Feuer ist nur mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen (wie Löschwasser, Glut löschen und Beaufsichtigen) bis Stufe 4 möglich

 

  • ab Brandschutzstufe 5 ist das Grillen mit Holzkohle ganz verboten

                                                                           März 2026

Bitte beachten
bezüglich der braunen Tonnen !!!

Die braunen Tonnen dürfen nur in der Woche der Abholung rausgestellt werden!

Die Abholung erfolgt immer alle 14 Tage Donnertags!

Die leeren Tonnen müssen danach bis spätestens den Samstag wieder reingeholt werden, sonst werden die Tonnen in Zukunft eingezogen

Der Vorstand

Linkliste

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V

https://kleingarten-bund.de/ 

 

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