Kleingartenverein Infos – Schrebergarten & Regeln kompakt

Kurzinfos

Zur Info an unsere Mitglieder 


 Auf dem Vereins-Anhänger darf ab sofort ohne vorherige Absprache kein Müll mehr abgeladen oder entsorgt werden!

Der Vereins-Anhänger kann von Vereins-Mitglieder gegen eine Gebühr von 30 € pro Nutzungstag ausgeliehen werden!

Die Leihgebühr ist ausschließlich für Kosten

und für Nutzung des Anhängers vorgesehen.

Die Leihgebühr ist bei Abholung des Anhängers in bar zu bezahlen.

Der Verein übernimmt keine Fremdfahrten oder die Entsorgung von Müll mehr.

Nach der Nutzung bitte den Anhänger wieder sauber zurückgeben.

 

Der Vorstand

 

Zur Info an unsere Mitglieder


 

Grünschnitt-Tonnen können ab sofort

vom Verein für eine Gebühr von 5 € pro Leerung ausgeliehen werden!

Die Tonnen müssen nach der Leerung wieder sofort an den Verein zurückgegeben werden.

Der Vorstand


 

Ansprechpartner für die Ausgabe und Rücknahme der Tonnen sind:


 

Jule Fandrich 0177 6439717 oder

Nicole Wiegand 01578 3022578

Bevor eine Photovoltaikanlage im KG Verein HANSA installiert wird muss der Pächter einen schriftlichen Antrag beim Vorstand einzureichen!


 

Eine Photovoltaikanlage wird   nur unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen in den Kleingarten Parzellen erlaubt:

1.Es muss ein geeichten Wechselstromzähler mit Rücklaufsperre vorhanden sein oder

nachträglich auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb eingebaut und verplombt werden. Die Rechnung von dem Fachbetrieb für den Zähleraustausch muss dem Vorstand im Original vorgelegt werden!

Der Wechselstromzähler darf auf keinen Fall rückwärtslaufen!

Unabhängig von einer „BATTERIE „!

2.Anbringen der Anlage auf der Gartenlaube muss so installiert werden, dass alles SICHER und auch FEST gegen Schnee und Sturm angebracht ist, sodass keine

Gefahr für andere und auch anderweitige Schäden verursacht werden können

3.Die Photovoltaikanlage ist nicht durch die Züricher Versicherung (Gartenlaube) versichert und es wird auch keinerlei Haftung von Schäden die durch die Anlage verursacht werden übernommen. Der Pächter muss die gesamten Schäden privat übernehmen oder für die Anlage eine private Haftpflichtversicherung

abschließen und dem Vorstand ein Nachweis vorlegen.

4.Bei einer Kündigung des Gartens durch den Pächter ist die Photovoltaikanlage abzubauen und das Dach wieder in den vorherigen Zustand zu setzen.

5.Sollte aus welchen Gründen auch immer, der nicht gebrauchter Strom in das allgemeine Netz des Vereines fließen wird das NICHT VERGÜTET!

6.Der Pächter des Kleingartens muss sich auch weiterhin an die jährlichen Bearbeitungsgebühren /Installations-/Sanierungskosten des Vereines  und auch an dem allgemeinen Stromschwund (wie jedes Vereinsmitglied anteilig) beteiligen.

7.Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die Photovoltaikanlage sowie durch entstandene Schäden.

8.Vor der Inbetriebnahme der Anlage wird vom Vorstand der Stromzähler kontrolliert ob dieser Rückwärts läuft und es wird der Zählerstand aufgenommen.

9.Der Verein (Vorstand) hat das Recht zu überprüfen und zu kontrollieren ob alle Bedingungen des Vereins vom Pächter erfüllt wurden.

Zur Info an unsere Mitglieder


 

In letzter Zeit wurden mehrfach Grünschnitt-Tonnen von Mitgliedern gestohlen!


 

Bei Verlust oder Diebstahl einer Grünschnitt-Tonne

können unsere Gartenmitglieder jetzt direkt bei der

-  AWG Tonnenservice oder auf ein Formular für

  den Service der AWG Wuppertal den Verlust

  melden –


 

Es ist auch möglich den Kundendienst der AWG

Telefonisch unter 0202 / 4045-0 direkt anzurufen!


 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 07.30 h bis 15.00 h

Freitags: 07.30 h bis 14.00 h

 

Der Vorstand

Kurzinfos zur Vereinssatzung/ Verhaltensregeln innerhalb der KGV Hanse

1. Ruhezeiten : 

- von Montags bis Samstags ist eine Ruhezeit von 13 h bis 15h einzuhalten . Es dürfen keine Geräte und laute Arbeiten durchgeführt werden.

- Gartenarbeiten dürfen ab 19 Uhr nicht mehr gemacht werden 

- Sonn- und an Feiertagen ist eine generelle Ruhezeit einzuhalten. Es dürfen keine störenden Arbeiten gemacht werden.

 

2. Befahren der KGV mit dem PKW :

-das befahren mit dem PKW in unserer Gartenanlage ist nur zum Be- und Entladen von Montags bis Samstags erlaubt.

Nicht während der Ruhezeit! Kein Parkplatz!!!

- an Sonn- und Feiertagen ist das Befahren mit dem PKW generell verboten.

- Fahrrad fahren ist in der Gartenanlage nicht erlaubt!

 

3. Spielgeräte für Kinder im Garten :

- beim Aufstellen von Spielgeräten und Pools bitte vorher beim Vorstand nachfragen , da vom Stadtverband nur bestimmte Größen genehmigt sind.

 

4. Vorschriften zu Gewächs- bzw. Gerätehäusern : 

-aufstellen von Gewächs- bzw. Gerätehäuser sind mur mit einer bestimmten Größe erlaubt und müssen genehmigt werden. Für Baumaßnahmen oder sonstige Änderungen muss vorher eine Zustimmung vom Vorstand erteilt werden. Es ist ein Bauantrag notwendig! 

 

5. Bei Feiern und Gartenpartys :

-bei Gartenpartys / Feiern muss ab 22:00 Uhr die Lautstärke so reduziert werden, dass sie für die Anwohner nicht störend ist. 

 

6. Grünschnitt / braune Tonne 

- die braunen Tonnen dürfen nur in der Abholwoche am Abholplatz (Montag) gestellt werden. Nicht mehr früher!!!

-nach der Entleerung muss die braune Tonne bis Samstags wieder abgeholt werden. Nicht abgeholte Tonnen werden eingezogen u7nd nur gegen 15 € Strafgeld wieder ausgehändigt!!!

An unsere Mitglieder

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit möchte der

Vorstand daraufhin weisen: Das „Alle Mitglieder“ sich selbst über die Brandschutzverordnung /- Stufe informieren sollten.

Bei anhaltender, hoher Trockenheit steigt die Gefahr von Waldbränden. Das Risiko wird in verschiedene Stufen unterteilt – die jeweils auch Verbote mit sich bringen.

 

Hinweis / Info:

  • Grillen mit Holzkohle oder offenes Feuer ist bis maximal Brandschutzstufe 3
     
  • Grillen mit Holzhohle oder offenes Feuer ist nur mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen (wie Löschwasser, Glut löschen und Beaufsichtigen) bis Stufe 4 möglich

 

  • ab Brandschutzstufe 5 ist das Grillen mit Holzkohle ganz verboten

                                                                           März 2026

Bitte beachten
bezüglich der braunen Tonnen !!!

Die braunen Tonnen dürfen nur in der Woche der Abholung rausgestellt werden!

Die Abholung erfolgt immer alle 14 Tage Donnertags!

Die leeren Tonnen müssen danach bis spätestens den Samstag wieder reingeholt werden, sonst werden die Tonnen in Zukunft eingezogen

Der Vorstand

Linkliste

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V

https://kleingarten-bund.de/ 

 

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